Zu Beginn der Behandlung erfolgt die Anamnese (Befragung des Patienten). Eine genaue Anamnese ist die Voraussetzung um gezielt die Ursache und die Zusammenhänge der Funktionsstörungen zu erkennen. Hierzu wird der Patient in allen drei Teilbereichen
(siehe Säulen der Osteopathie) intensiv untersucht und befundet. Gefundene Funktionseinschränkungen werden dann mit speziellen Tests überprüft. So ergeben sich für den Osteopathen “logische” Zusammenhänge zwischen dem Ergebnis der Untersuchung und den vorhandenen Symptomen. Nun wird im weiteren Verlauf der Osteopath versuchen mittels Techniken und Behandlungsprinzipien die gefundenen Funktionseinschränkungen zu beseitigen und so das Gleichgewicht des Körpers wieder herzustellen.
Kosten
Die Behandlungskosten sind für Erwachsene und Kindern ab 12 Jahre 98.- Euro pro Einheit ( ca 50- 60 Minuten). Bei Babys und Kindern bis 12 Jahre 88.- Euro. Halbe Zeiteinheiten liegen bei 56.- Euro. Zwischen den Behandlungen ist eine Pause von drei bis fünf, manchmal auch acht Wochen notwendig, um dem Körper Zeit zu geben, sich neu zu organisieren und mit der Behandlung umzugehen.
Absagepflicht
Lt. BGB §§ 630/ 611ff liegt jeder Behandlung ein Behandlungsvertrag zugrunde, egal ob er schriftlich vereinbart worden ist oder nicht.
Alle vereinbarten Behandlungstermine sind daher für den Patienten verbindlich!
Da unsere Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, halten wir den mit Ihnen vereinbarten Termin nur für Sie frei.
Sollten Sie zu einenTermin verhindert sein, informieren Sie uns rechtzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden vorher! Dazu ist immer der Anrufbeantworter geschaltet.
Gelingt es uns nicht Ihre "Lücke" zu füllen, stellen wir Ihnen den kurzfristig abgesagten Termin mit 50.-Euro in Rechnung (§ 615 BGB bildet hier die gesetzliche Grundlage). Selbstverständlich bekommen Sie dann einen neuen Termin.
Krankenkassen
Die Behandlung wird zum Teil von einigen gesetzlichen Kassen übernommen (siehe Link am Ende der Seite). Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif die Kosten für osteopathische Leistungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach! Aufgrund der niedrigen Behandlungsintervalle sind die Kosten aber nicht höher als physiotherapeutische Behandlungen, die teilweise 2-3 mal pro Woche nötig sind.